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Grundsätzliche Ideen der Ritterschaft

Die Ritterschaft der Akademischen Reitkunst bietet Reitern, die sich den nachfolgend beschriebenen Idealen verpflichtet fühlen, die Möglichkeit, ihr Können durch Ablegen von Prüfungen unter Beweis zu stellen. Die Prüfungen enthalten die schwierigsten denkbaren Anforderungen bis hin zur Kapriole.

Innerhalb der Ritterschaft findet eine Art Studium des alten Reitwissens kombiniert mit neuem Gedankengut und die Erprobung in der Praxis statt.

Der Begriff Ritterschaft ist eine alte Bezeichnung für eine Zunft von Reitern, die damals für Fürsten- und Königshäuser Pferde professionell ausbildeten. Dieses Können und Wissen soll in der Ritterschaft der Akademischen Reitkunst - zum Wohl des Pferdes - wieder aufleben.

Reiter, die sich für diese Ritterschaft bewerben, sehen das Reiten als Kunstart und sind damit Freizeitreiter im Sinne von Gueriniere (Reiten als Kunst – Lebenskunst – Lebensqualität).

Die Ideale dieser Reiter sind:

  • durch systematische, anatomisch-gerechte Gymnastizierung das Pferd gesund und langlebig zu machen
                              "Die Dressur ist für das Pferd, nicht das Pferd für die Dressur."
  • in der Reitkunst dem Pferd einen Lebensinhalt anzubieten, den es auch im hohen Alter mit Würde ausführen kann
  • sich zum ernsten Studium dieser Kunst des Reitens zu verpflichten
  • den Kreis derjenigen, die sich dieser Kunst widmen, zu vergrößern

Es ist das Ideal eines Ritters, sein Pferd durch Aufrichtung und Hankenbiegung auf der Hinterhand auszubalancieren. Das Maul soll dabei stets vorwärts-abwärts zur Hand suchen, die Hüften werden zwischen den Schenkeln, die Schultern zwischen den Zügeln geführt.

Die einhändig gefasste Kandare dient in erster Linie der Rahmengebung. Um der Wirbelsäule eine elastische Aktivität und gleichmäßige Biegung zu gestatten, ist das Genick in Stellung zur Hüfte zu bringen. Nur so ist die gesunde Schönheit des Pferdes bis ins hohe Alter zu erreichen.

Grade innerhalb der Ritterschaft

Wappenträger

Der Bewerber muß von einem Ritter - seinem Lehrer - empfohlen werden, er ist an der Jahrestafel ein Mitglied ohne Stimmrecht. Die Wappenträger stehen durch ihre Ritter in Kontakt zur Ritterschaft.

Ritter der Akademischen Reitkunst

Der Ritter stellt das Ideal der Gebrauchsreiterei, auf deren Grundlage die Kunst basieren soll, dar. In der Ritterprüfung hat er den silbernen Gertenknauf der Akademischen Reitkunst auf einem von ihm selbst ausgebildeten Pferd erworben. Dieser Gertenknauf, ein Pferd in der Levade, ist das Symbol der Akademischen Reitkunst.

Zusätzliche Ringe aus massivem Gold können durch Ablegen weiterer Prüfungen erworben werden.

Der Anwärter zur Ritterschaft muss von seinem Lehrmeister zur Prüfung angemeldet werden. Dieser erklärt dem Ersten Großmeister oder dem von ihm gewählten Richter, die Beweggründe für die Empfehlung des Anwärters zur Prüfung und verdeutlicht seine Stärken und Schwächen. Die Ritter versammeln sich nach der Prüfung, zur Begrüßung neuer Ritter und Meister. Jeder Ritter ist bei der Jahrestafel durch Erheben Ihres Gertenknaufs stimmberechtigt und kann das Wort beantragen.

Ein Ritter kann sich selbständig für die Einzelprüfungen der Goldringe anmelden.

Meister der Akademischen Reitkunst

Der Ritter, der für seine Gerte mindestens drei Goldringe erworben hat, ist berechtigt die Meisterprüfung der Akademischen Reitkunst ablegen. Die Meister dürfen Anwärter aus Ihrer Schülerschar zur Prüfung zum Ritter anmelden und sind somit auch als Ausbilder der Akademischen Reitkunst anzusehen.

Großmeister der Akademischen Reitkunst

Hat der Ritter für seine Gerte sechs Goldringe erworben und seine Meisterprüfung abgelegt, darf er sich Großmeister der Akademischen Reitkunst nennen. Der sechste Ring ist wie eine Hufeisenkrone geformt.

Gemeinsam mit dem Ersten Großmeister kann eine Mehrheit der Großmeister die Verleihung der Ehrenritterschaft der Akademischen Reitkunst entscheiden. Bei Tod des Ersten Großmeisters kommen die derzeitigen Großmeister zusammen, um unter sich einen neuen Ersten Großmeister zu wählen.

Tafelmeister der Akademischen Reitkunst

Der Tafelmeister wird für Organisationszwecke der Ritterschaft vom Ersten Großmeister ernannt; er nimmt für seine Amtszeit den Grad des Meister an.

Ehrenritter der Akademischen Reitkunst

Alle Positionen innerhalb der Ritterschaft können an verdiente Persönlichkeiten vom Ersten Großmeister ehrenhalber vergeben werden. Die Ehrenritter, Ehrenmeister oder Großmeister sind denen gegenüber, die Ihren Titel durch eine Prüfung erworben haben, gleichberechtigt.

Erster Großmeister der Akademischen Reitkunst

Der Gründer der Ritterschaft der Akademischen Reitkunst ist der Erste Großmeister und trägt den Gertenknauf Nr. 1. Er bestimmt Ort und Termin von Prüfungen und der Jahrestafel; benennt Tafelmeister und überreicht bei der Jahrestafel die Gertenknäufe und Goldringe an die geprpften Ritter bzw. Meister/Großmeister. Er selbst ist als Richter bei den Prüfungen anwesend oder sucht aus dem Kreis der Meister/Großmeister entsprechende Richter aus.

Er soll in allen Angelegenheiten auf die Meinung der Ritter hören, kann sich aber eigenmächtig und gegen sie entscheiden.

Prüfungen:

Wappenträgerprüfung

1. Auf der Mittellinie halten und grüßen
2. Anreiten, an der kurzen Seite rechts herum
3. Auf die Diagonale ins VA mit Rechtsbiegung, bei X umstellen
4. An der kurzen Seite Schrittversammlung links (über den Sitz)
5. Auf die Diagonale ins VA mit Linksbiegung, bei X umstellen
6.An der kurzen Seite Schrittversammlung rechts (über den Sitz)
7.Nächste lange Seite Kruppeherein rechts im VA (vor der Ecke über den Sitz deutlich graderichten), durch die Ecken gut voran reiten
8. Nächste lange Seite Schulterherein rechts im VA (vor der Ecke über den Sitz deutlich grade richten), durch die Ecken gut voran reiten
9. An der nächsten langen Seite ein paar Tritte Schulterherein, dann eine vorwärts gerittene Traversale, an der Mittellinie versammeln in eine halbe Schrittpirouette, zurücktraversieren (wieder mehr vorwärts), Renvers durch die Ecke
10. An der kurzen Seite halten, aus dem Renvers grade richten, ein paar Tritte rückwärts, danach umbiegen (neue Biegung links)
11. An der nächsten langen Seite Kruppeherein im VA (vor der Ecke über den Sitz deutlich grade richten), voran durch die Ecken
12. An der nächsten langen Seite Schulterherein im VA (vor der Ecke über den Sitz deutlich grade richten), voran durch die Ecken
13. An der nächsten langen Seite ein paar Tritte Schulterherein, dann eine vorwärts gerittene Traversale, an der Mittellinie versammeln in eine halbe Schrittpirouette, zurücktraversieren (wieder mehr vorwärts), Renvers durch die Ecke
14. An der kurzen Seite halten, aus dem Renvers grade richten, ein paar Tritte rückwärts, danach umbiegen (neue Biegung links)
15. Schritte 3-9 du 11-13 im Trab (ohne Halten und Umbiegen)
16. Mittelzirkel im Trab, bei X Galopp, bei X wieder Trab
17. Durch den Zirkel wechseln
18. Bei X Galopp, bei X wieder Trab
19. Auf die Mittellinie geritten, Halten und Grüßen

Longenprüfung

Basisprüfung, in der ein Pferd mit Kappzaum in der Boden- und Longenarbeit im Sinne der Akademischen Reitkunst vorgeführt wird (nach unten suchen im Halten, Hüfte vorholen, Untertreten im Schritt, Schritt/Halt, Trab/Halt, Trab/Schritt, Galopp)

Ritterprüfung

Die Longenprüfung muß vor der Ritterprüfung absolviert werden.

Allgemeines

Bei den Prüfungen wird ein selbst ausgebildetes Pferd geritten. Es ist auf jeden Fall mitzuteilen, wenn das Pferd nur teilweise selbst ausgebildet ist. Der Anwärter kann nur dann aufgenommen werden, wenn er den Richter überzeugen kann, dass er diese Ausbildung hätte selbst ausführen können.

Die Ausbildung des Pferdes erhält höhere Anerkennung als die Qualität der Lektionen. Somit ist die Mühe, die der Ausbilder in ein schwieriges Pferd investierte, ebenso zu würdigen wie die brillante Lektion eines guten Pferdes.

Es wird frei geritten. Die nachfolgend genannten Lektionen sind Pflichtübungen, doch es dürfen andere Lektionen (die unbewertet bleiben) mit einfließen. Beim Einreiten wird mit der Gerte wie folgt gegrüßt:

Aus der Grundhaltung senkrecht vor das Gesicht, dann auf das Herz – es folgt ein Kopfnicken -, danach wird die Gerte zurück in die Grundhaltung geführt. Beim Schlussgruß wird die aufrechte Gerte in die linke Hand gelegt, während die rechte Hand den Hut abnimmt. Sofern kein Hut getragen wird, wird der rechte Arm heruntergestreckt und mit dem Kopf genickt oder so gegrüßt wie beim Einreiten.

Die Ritter-Prüfungen bestehen aus zwei Teilen:

1. Teil: Praxis

• das Pferd einige Schritte rückwärtsrichten

• Gebrauchsschritt in Versammlung und mit Losgelassenheit zugleich

• freier Schritt: lockerer Raumgewinn, aus dem ersichtlich ist, dass das Pferd in Dehnungshaltung vorwärts-abwärts zur Hand sucht

• Trabschulterherein, beidseits auf 3 oder 4 Spuren

• Trabkruppherein, beidseits auf 3 oder 4 Spuren

• Trabrenvers zu beiden Seiten auf 3 oder 4 Spuren

• Traversale zu beiden Seiten im Trab (Vorhand führend)

• Schul- oder Gebrauchsgalopp (Schulgalopp 4-taktig)

• Galoppchangement zu beiden Seiten

• halbe Wendung im Galopp (halbe Pirouette) zu beiden Seiten

• halbe Tritte oder Piaffe zu beiden Seiten, wobei ersichtlich ist, dass das Pferd vermehrt Hankenbiegung erreicht

• Halten aus dem Galopp

2. Teil: Theorie

Theoriestoff sind die Bücher und Videos "Akademische Reitkunst" sowie "Reiten mit Kandare" von Bent Branderup, außerdem die Reitlehren von Pluvinel, La Gueriniere und Steinbrecht.

Auf Grundlage dieser Theorie muss der einzelne Prüfling sich selbst und sein Pferd erkennen, Stärken und Schwächen einschätzen. Vorhandene praktische Mängel können durch theoretische Stärken ausgeglichen werden.

Die Theorieprüfung ist als Gespräch zu sehen, in dem der Richter ein Bild vom Anwärter gewinnen kann.

Ausrüstung

Die blanke Kandare (nicht gebrochen) wird immer einhändig links geführt, die rechte Hand darf nachfassen, die nicht angefasste Trense ist erlaubt.

In der rechten Hand wird eine Gerte aufrecht in leichter Vor-Links-Neigung gehalten, die zur Verstärkung des inneren oder äußeren Zügels oder Schenkels oder als treibende Hilfe eingesetzt werden darf.

Sporen werden getragen, aber kaum eingesetzt.

Weitere Ausrüstung, Bekleidung und Musik nach eigener Wahl (wird nicht bewertet).

Einzelringprüfungen

Piaffe:

leichte Anlehnung, starke Hankenbiegung, von hinten getragen, taktmäßig federnd, links, rechts und gerade mit Übergängen aus und zum Schritt, Trab und Galopp

Passage:

von hinten getragen, majestätisch federnd mit Übergängen aus und zur Piaffe links, rechts und gerade, 10 m Tour beidseits, Traversale beidseits, ½ Piaffe-Piroutte beidseits

Galopp:

Schulgalopp (4-taktig) oder versammelter Galopp (3-taktig), ganze Pirouette zu beiden Seiten, Serienwechsel bis 2er Tempi, alle Seitengänge (Schulter-/Kruppherein, Renvers, Traversale zu beiden Seiten), Halt aus dem Galopp

Levade:

Darstellung des zu 100% von hinten getragenen Ideals im Herabsinken der Hinterhand aus der Piaffe, wobei die Vorhand sich möglichst wenig erheben sollte. Einen kurzen erstarrten Moment muß die Levade gehalten werden.

oder Terra a Terre:

Der Terre a Terre ist für den Galopp, was die Piaffe für den Trab ist und ist gleichzeitig die erste Schule über der Erde als Basis für die Schulsprünge, verlangt wird Schulter-/Kruppherein, halbe Pirouette, Tempounterschied

Courbette:

mehrere Sprünge auf der Hinterhand vorwärts, ohne dass die Vorhand aufsetzt

Ballotade/Kapriole:

Als Krönung auf dem Werk, aus der Piaffe ins Terre a Terre oder nur aus der Piaffe werden bei der Ballotade die Hufeisen nach hinten gezeigt und in der Kapriole nach hinten ausgetreten.

Allgemeine Hinweise zu den Einzelringprüfungen

Die Lektionen dürfen in folgender Weise vorgetragen werden:

• unter dem Sattel wie in der Ritterprüfung

• am langen Zügel (Kopfstück mit einem Gebiss und einem Paar Zügel)

• an der Hand (Kopfstück mit Kandare und/oder Trense und/oder Kappzaum)

Die Goldringe dürfen, müssen aber nicht mit demselben Pferd erworben werden.

Die Piaffe ist die Basis aller Höheren Lektionen. Außer bei der Einzelringprüfung "Galopp" muss die Piaffe immer vorgetragen werden.

Der Ritter muss eigenständig oder unter Anleitung eines Meisters dem Pferd die Lektionen beigebracht haben. Verstöße hiergegen können sonst zur Aberkennung der Ringe oder des Gertenknaufs führen.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus drei Teilen:

• einer selbst zusammengestellten Kür, zu passender selbst ausgewählter Musik, die alle Elemente der Ritterprüfung sowie folgende zusätzliche Lektionen enthält:
• alle Seitengänge im Galopp
• ganze Galopppirouetten zu beiden Seiten
• Serienwechsel á 2 Tempi im Galopp
• Piaffe in Links-/Rechtsstellung und gerade (frei)
• 1/2 Piaffepirouetten zu beiden Seiten
• Passage: majestätisch federnd mit Übergängen aus und zur Piaffe links, rechts und gerade, 10 m Tour beidseits, Traversale beidseits,

Sollte eine oder mehrere Lektionen misslingen, dürfen diese nach der Darbietung mit Einverständnis des Richters wiederholt werden. Der Richter darf nach der Darbietung um eine Wiederholung einer oder mehrerer Lektionen bitten.

• einem öffentlichen, halbstündigen Vortrag über ein selbstgewähltes Thema und

• a) drei eigene Schüler müssen die Ritterprüfung bereits abgelegt haben oder
b) ein halbstündiger, öffentlicher Vortrag über ein vom Prüfer vorgegebenes Thema (1 Stunde Vorbereitung) und eine Unterrichtseinheit vor Publikum

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